Forum der Bayerischen Mykologischen Gesellschaft

Allgemein => Pilzberater und PSV => Thema gestartet von: Till am 25. Oktober 2019, 13:48

Titel: "Handstrauß-Regel" in Bayern?
Beitrag von: Till am 25. Oktober 2019, 13:48
Hallo -

im "Reichenhaller Tagblatt" vom 19.10. wird in einem recht ausführlichen Artikel ein lokaler Pilzfreund vorgestellt. Verglichen mit dem, was man sonst manchmal in der Zeitung liest, ist der Aufsatz in Ordnung, jedenfalls ohne gravierende Fehler aus unserer Sicht. Aber am Ende steht folgende Information, die die Journalistin offenbar vom zuständigen Landratsamt BGL bekommen hat:

"Laut Landratsamt dürfen nur kleine Mengen zum Eigenbedarf geerntet werden. Es gilt die sogenannte 'Handstrauß-Regel': Das gesammelte Bündel Pilze muss mit Daumen und Zeigefinger umfasst werden können."

Das muss man sich mal vorstellen! Ungünstigstenfalls muss man einen einzelnen dicken Steinpilz stehen lassen, weil man den Stiel mit Daumen und Zeigefinger nicht umfassen kann. Oder ich darf aus einem Riesenbüschel Lyophyllum decastes, einem meiner Lieblingspilze, vielleicht 4 oder 5 Exemplare herauspflücken und stehe ratlos vor der Krausen Glucke, weil ich nicht weiß, wie ich im Berchtesgadener Land gesetzeskonform mit ihr umgehen kann. Außerdem werden großpfotige Fingerhakler bevorzugt und grazile Damenhände benachteiligt, aber das wird man wahrscheinlich mit Folklore, Tradition und Gewohnheitsrecht begründen ...

Vermutlich bezieht sich die "Handstrauß-Regel" auf Sträußchen von nicht total geschützten Blumen. Aber Pilze sind keine Blumen - vielleicht könnte man dem zuständigen Landratsamt mal mit Briefkopf der BMG ein Aufklärungsschreiben zukommen lassen (als Einzelperson wird man gleich in die Querulantenecke gestellt).

Schöne Grüße & viel Spaß auf der Tagung!
Till



Titel: Re: "Handstrauß-Regel" in Bayern?
Beitrag von: Christoph am 28. Oktober 2019, 23:28
Lieber Till,

da hat das Tagblatt oder das Landratsamt etwas verwechselt. Die Handstrauß-Regel dient aber in der Tat als Vergleich in Bezug auf Sammelmenge von Pilzen.

Zunächst: die Handstraußregel bezieht sich nicht nur auf nicht total geschützte Pflanzen, sondern auch auf völlig ungeschützt Pflanzen allgemein.

Bei den Pilzen hieß es früher "in ortsüblichen Mengen" zu sammeln. Mittlerweile heißt es "in kleinen Mengen". Klein ist aber immer noch ein nicht festgelegter Begriff und muss vom Richter - falls mal ein Fall vor Gericht kommen sollte - im Einzelfall interpretiert werden. Hier dient die Handstraußregel als Anhaltspunkt - wie viele Pflanzen passen in einen Strauß?! So in der Art.
Mittlerweile scheint es sich bei 1 bis 2 kg Pilzen pro Person und Tag einzupendeln, was als "kleine Menge" gilt.

Vor Gericht und auf Hoher See...  8)

Liebe Grüße,
Christoph