Forum der Bayerischen Mykologischen Gesellschaft

Allgemein => Plattform für Pilzfreunde => Thema gestartet von: AK_CCM am 11. März 2009, 10:54

Titel: Schleswig-Holstein: Einschränkung des Waldbetretungsrechts
Beitrag von: AK_CCM am 11. März 2009, 10:54
Hallo Pilzfreunde,

ich möchte an dieser Stelle auf eine Diskussion im DGfM-Forum (http://forum.dgfm-ev.de/01/index.php?page=Thread&threadID=979) hinweisen. Anlass ist ein Entwurf des Waldgesetzes durch den schleswig-holsteinischen Umweltminister Christian von Boetticher (CDU). Demnach soll künftig das Verlassen der Waldwege vom 1. Februar bis zum 15. Juni als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Ein Ministeriumssprecher nannte als Grund den "Schutz der Waldtiere in der Brunft- und Setzzeit". Der NABU hingegen wertet diesen Vorstoß als Kontrollentzug von Waldbesitzern und Jägern durch die Allgemeinheit:

Zitat von: NABU-Pressemeldung vom 10.03.2009Besondere Brisanz hat das Vorhaben auch deswegen, weil in den letzten Jahren verstärkt Bürgerinnen und Bürger illegale Abschüsse und Vergiftungen von geschützten Arten in Waldflächen aufgedeckt haben und Verstöße gegen Bestimmungen der Fangjagd dokumentierten. So konnte im Mai 2008 im Kreis Dithmarschen der Abschuss einer Uhu-Familie nachgewiesen werden, der nicht nur bei Naturschützern große Bestürzung hervorrief. Auch Umweltminister von Boetticher verurteilte den Vorfall als "eine kriminelle Aktion von bislang nicht gekannter Dreistigkeit."

Weiter gibt es keinen Beweis, dass ein Wegegebot dem Naturschutz dient. Auch die Landtags-SPD zeigt sich von dem Gesetzesentwurf irritiert, da erst vor ein paar Jahren ein freies Betretungsrecht verankert wurde.

Uns als Bayern sollte ebenfalls daran gelegen sein, dass das Betretungsrecht bundesweit uneingeschränkt erhalten bleibt. Denn Vorschriften könnten entgegen jeder Vernunft auch von anderen Ländern kopiert werden, wenn sie sich erst einmal etablieren. Es wäre für uns Pilzfreunde ein fataler Einschnitt, wenn wir uns nicht mehr frei in den Wäldern bewegen dürfen. Insofern können wir nur hoffen, dass die Novelle in dieser Form nicht verabschiedet wird.

Gruß, Andreas