Lieber Friedhelm,
hier ganz kurz die Antwort auf Deine Fragen:
1. Ist es eigentlich möglich, als nicht im Bundesland Bayern wohnender Bürger, an einer Prüfung zum Pilzberater oder Pilzesachverständiger nach dem Standard der BMG teilzunehmen ? Nach vorheriger Ausbildung bzw. Kursbesuch natürlich.
Selbsverständlich ja!
3. Würde die Haftpflichtversicherung (bei einer BMG-Mitgliedschaft natürlich) auch bei einer Beratungstätigkeit in Hessen wirksam sein ?
Die Haftpflichtversicherung bei einer BMG-Mitgliedschaft ist im gesamten Bundesgebiet gültig.
2. Wird dieser Abschluss auch in anderen Bundesländer (in meinem Fall Hessen) anerkannt ?
Hessen hat meines Wissens selbst keine Pilzberaterausbildung ähnlich der der BMG oder der DGFM.
Ich sehe allerdings auch nicht, warum in Hessen der Pilzberater/Pilzsachverständige BMG nicht anerkannt werden sollte. Was die gegenseitige Anerkennung der Ausbildung BMG vs. DGFM angeht, wird sicherlich eine Einigung erfolgen. Die DGFM erwägt, ähnlich wie bei der BMG, ihre Ausbildung zweistufig zu gestalten. Da müssen wir aber noch etwas warten.
4. Gibt es auch außerhalb von Bayern bez. der BMG Fortbildungssatzung anerkannte Kurse und Seminare.
Pilzberater BMG:
Die AuPO erkennt hier ausdrücklich Ausnahmen an. Ein, nach den Richtlinien der BMG anerkannten Kurs, gibt es in Deutschland bisher nicht. Wir haben diesbezüglich aber schon mit einer Ausbildungsstätte der DGFM Kontakt aufgenommen. Momentan scheitert es hier wohl, wegen fehlender Kapazitäten.
Pilzsachverständiger BMG:
Hier sehe ich Moment lediglich die Kurse zur Krankenhausmikroskopie nicht anderweitig abgedeckt. Alle anderen Kenntnisse können sicher auch anderswo erworben werden. Über deren Anerkennung zur Zulassung zur Prüfung PSV der BMG entscheidet auf Antrag ein anerkannter Ausbilder der BMG.
Ich hoffe Deine Fragen beantwortet zu haben. Für evtl. weitere Fragen/Details kannst Du mich gerne auch persönlich unter 08702 919082 erreichen.
Viele Grüße
Alfred