Österreich – Wem gehören die Schwammerl:
https://www.bmlfuw.gv.at/forst/wald-gesellschaft/verhalten_wald/pilzewald.html
Tirol:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=10000141
Schweiz:
http://www.vapko.ch/index.php/de/der-pilzschutz/kantonale-und-kommunale-pilzsammelbestimmungen
Südtirol und Italien:
In Südtirol ist das Pilzesammeln nur nach Anmeldung, an ganz bestimmten Tagen, in ganz bestimmten Mengen und nach Bezahlen einer Gebühr erlaubt. Wer bei einer der scharfen und regelmäßigen Kontrollen erwischt wird, muss mit einer hohen Geldstrafe rechnen.
• Außerhalb der Wohnsitzgemeinde muss man eine Fixgebühr von 8 € pro Tag zugunsten der Gemeinde zahlen, in welcher man sammeln möchte. Zusätzlich ist immer ein Personalausweis mitzunehmen. Innerhalb der eigenen Wohnsitzgemeinde reicht der Personalausweis.
• Gesammelt werden darf nur in der Wohnsitzgemeinde oder in jener, für welche die Gebühr bezahlt wurde.
• Verboten ist das Pilzesammeln in Landschaftsschutzgebieten und überall dort, wo das Pilze-Sammeln durch entsprechende Schilder untersagt ist.
• Außerhalb der Wohnsitzgemeinde dürfen höchstens 1 kg pro Tag und Person (über 14 Jahre) gesammelt werden, innerhalb der Gemeinde maximal 2 kg.
• Zum Pilze-Sammeln darf man nur an Tagen mit geradem Datum und zwischen 07.00 und 19.00 Uhr gehen.
• Die Pilze müssen am Fundort grob gereinigt und in geeigneten, offenen und gut durchlüfteten Behältern transportiert werden. Die Humusschicht und nicht gesammelte Pilze dürfen nicht beschädigt werden.
• Bei Nichtbeachtung dieser Regeln drohen Verwaltungsstrafen von 34 € bis 161 € sowie stets die Einziehung aller gesammelten Pilze.
Servus Schorsch,
danke für die Zusammenstellung! Da sieht man, wie gut wir's hier in Bayern haben. 8)
LG
Christoph