Tschechien erlaubt Besitz von Zauberpilzen

Begonnen von AK_CCM, 27. Januar 2010, 13:13

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Werner

Ich habe derartiges auch schon mal wo gelesen, ein bisserl anders formuliert. Nur, wenn ich Sachen wie "So werden das gezielte Tauschen oder das Feilbieten von Pflanzen, die Betäubungsmittel enthalten, von der Staatsanwaltschaft vermutlich anders beurteilt werden, wenn zwischen einer Vielzahl von gesammelten und aufbewahrten Pilzen einzelne Exemplare zu den o. g. Sorten gehören, als wenn die Sammlung vorwiegend aus Pflanzen besteht, die missbräuchlich verwendet werden können." lese, dann heißt das zwar, daß Du die Antwort von einem sehr klar denkenden Beamten bekommen hast. Das muß aber noch lange nicht heissen, dass nicht ein anderer Beamter (=Staatsanwalt) das nicht völlig anders sieht. Insbesondere dann, wenn Du grade "im Feld" ein paar Psilos eingetütet hast und diese mit dem Auto nachhause transportierst - und dann unglücklicherweise von einem Scharfmacher kontrolliert wirst. Nur mal so als Beispiel.

Es bleibt auch relativ egal - die Wahrscheinlichkeit, daß wir in unserem "fortgeschrittenen Alter" noch verdächtigt werden, ist eher gering.

Trotzdem, ich halte es schlichtweg für falsch, Leute wegen natürlich wachsender Pflanzen, Pilze etc. zu kriminalisieren - während allerlei tödliche Chemie (u.a. Medikamente, Düngemittel, Pestizide etc.), legale Drogen, Waffen usw. weiter legal bleiben oder zumindest relativ leicht erhältlich.

Gruß,

Werner

AK_CCM

Hallo Werner,

Zitat von: Werner am 30. Januar 2010, 10:38Aber gerade wir als Mykologen sollten eigentlich gegen eine Kriminalisierung von kleinen Mengen an "Zauberpilzen" sein - schon deswegen, damit wir wir unsere Herbare legal führen dürfen. Denn ganz genaugenommen macht man sich ja schon mit dem Eintüten von z.B. 4 St. P. semilanceata in einem Herbar mit Tausenden anderen Pilzen strafbar, wenn man nicht eine aufwendig zu bekommende Sondergenehmigung anstreben möchte.

woher stammt die Annahme, dass 4 eingetütete Psilos reichen, um sich strafbar zu machen?

Das Thema hatte mich vor ein paar Jahren auch schon beschäftigt, da ich keine Lust habe, wegen etwaigen Exsikkaten in meinem Fungarium und einem daraus resultierenden Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz bestraft zu werden. Deshalb hatte ich mich an die Bundesopiumstelle (BOPST) des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte gewendet:

ZitatSehr geehrter Herr [Anm.: aus Datenschutzgründen entfernt],

im Polizeipräsidium Augsburg verwies man mich bzgl. einer Erlaubnis über den Besitz von Pilzen mit den Inhaltsstoffen Psilocin und Psilocybin an Sie.

Kurz zu meiner Person: Mein Name ist Andreas Kunze, ich bin [Anm.: war] Mitglied im
Pilzverein Augsburg Königsbrunn e.V. (http://www.pilze-augsburg.de) und organisiere dort den Arbeitskreis. Schwerpunktmäßig befasse ich mich mit der Bestimmung von Pilzen u.a. unter Zuhilfenahme eines Mikroskops. Darüber hinaus beteilige ich mich als ehrenamtlicher Kartierer der Deutschen Gesellschaft für Mykologie (http://www.dgfm-ev.de/) aktiv an der bundesweiten Erfassung von Großpilzen (http://brd.pilzkartierung.de/).

Kürzlich habe ich bei einer Exkursion einen kleinen, mir seinerzeit unbekannten Pilz an einem auf dem Boden liegenden Laubholzast gefunden. Da ich die Art nicht kannte, habe ich ihn fotografiert, eingepackt und mit nach Hause genommen. Dort habe ich mir zunächst die makroskopischen Merkmale notiert. Nach einer Anfrage in einem Pilzforum mit der Bitte um Bestimmungshilfe äußerte ein Diskussionsteilnehmer die Vermutung, dass es sich bei dem Fund um eine Psilocybe-Art handeln könnte:
http://forum.fungiworld.com/index.php?topic=3448.msg20302#msg20302 .

Da zu dieser Gattung auch einige Arten zählen, die die Inhaltsstoffe Psilocybin und Psilocin enthalten, bitte ich Sie, mir eine Ausnahmegenehmigung zum Besitz entsprechender Pilze zu erteilen, sodass ich im Rahmen meiner wissenschaftlichen Tätigkeit nicht in Konflikt mit dem Gesetz gerate. Denn um meine Fundmeldungen im Rahmen der Pilzkartierung zu belegen, müssen etliche Pilzfunde nach der Untersuchung herbarisiert werden. Bisweilen erfordert es auch, einem Mykologen Trockenmaterial zur Absicherung eines Fundes zuzusenden. Ebenso bedarf es einer gemeinsamen Untersuchung jener Funde während den Arbeitskreistreffen unseres Vereins.

Deckt eine Erlaubnis gemäß § 3 BtMG diese Erfordernisse ab?

Würde mich freuen, wenn Sie mir mit meinem Anliegen weiterhelfen könnten - besten Dank im voraus!


Am 12. Juli 2007 erhielt ich von der BOPST folgende Antwort auf meine Anfrage:


ZitatSehr geehrter Herr Kunze,

die von Ihnen gefundenen und untersuchten Pilze enthalten wahrscheinlich, die in Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgeführten Wirkstoffe Psilocybin und / oder Psilocin.

Gemäß letztem Spiegelstrich am Ende der Anlage I (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) sind den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften unterstellt:

,,Organismen und Teile von Organismen in bearbeiteten oder unbearbeiteten Zustand mit in dieser oder einer anderen Anlage aufgeführten Stoffen sowie die zur Reproduktion oder Gewinnung dieser Organismen geeigneten biologischen Materialien, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken vorgesehen ist."

Demnach ist jeglicher Verkehr mit den o. g. Pilzen verboten, sofern ein Missbrauch zu Rauschzwecken vorgesehen ist.

Ob sich Personen, die diese Pflanzen sammeln oder untersuchen, strafbar machen, ist von den einzelnen Begleitumständen und ggf. von der Einschätzung des Staatsanwaltes abhängig. So werden das gezielte Tauschen oder das Feilbieten von Pflanzen, die Betäubungsmittel enthalten, von der Staatsanwaltschaft vermutlich anders beurteilt werden, wenn zwischen einer Vielzahl von gesammelten und aufbewahrten Pilzen einzelne Exemplare zu den o. g. Sorten gehören, als wenn die Sammlung vorwiegend aus Pflanzen besteht, die missbräuchlich verwendet werden können. Andere für die Beurteilung wichtige Begleitumstände können auch z. B das Vorhandensein oder Feilbieten einschlägiger Literatur oder sonstige Utensilien sein sowie der Personenkreis, der zu den Kunden zählt.

Folglich wird nach unserer Auffassung der Erwerb von den genannten Pilzen z.B. durch ein Mitglied einer Gesellschaft, die sich erwiesenermaßen mit der Analyse und dem Sammeln auch von "unverdächtigen" Pilzen beschäftigt, anders zu beurteilen sein als das Feilbieten über eBay, wodurch auch Personen erreicht werden, die solche Pilze für eine missbräuchliche Verwendung erwerben möchten.

Ob sich die Gesetzeslage inzwischen geändert hat entzieht sich meiner Kenntnis. Ich kann aber gerne bei Gelegenheit dort nachhaken - die Information wäre sicher auch für alle anderen Mitglieder der BMG wichtig und sollte daher in einer der kommenden Ausgaben unserer Rundbriefe aufgenommen werden.

Gruß, Andreas

Werner

Entschuldigt, wenn ich widerspreche. Ich halte das tschechische Vorgehen für sehr gut. Insbesondere, da "dealen" ja weiterhin strafbar bleibt. Es ist aber m.E. untragbar, wenn Jugendliche wegen solcher Kleinstvergehen lebenslänglich kriminalisiert werden und damit praktisch dahin gezwungen werden, wo man sie gar nicht haben will.

Ich spreche aus eigener Erfahrung - ich selbst hatte zwar damals immer "Glück", kannte aber Leute, die wegen ein paar "Joints" ihre Karriere verbaut bekommen hatten. Das halte ich angesichts der vielen legalen Möglichkeiten, ein "verantwortungsloser Mensch" zu werden, für völlig daneben (Tabletten, Alkohol usw.).

Ich bin der Überzeugung, daß mir die paar Joints meiner Jugend (vor mindestens 20 Jahren) genausowenig geschadet haben, wie die Rotwein- und Whiskyflaschen damals. Heute trinke ich äusserst mässig und rauche überhaupt nicht mehr. "Zauberpilze" habe ich das letzte Mal vor ca. 25 Jahren konsumiert. Auch das hat mich nicht aus der Bahn geworfen. Nicht daß ich diese Vorgehensweise empfehlen möchte, denn es mag durchaus labile Persönlichkeiten geben, die damit schlechter klarkommen. Aber die kommen u.U. auch mit einfachem Bier, Schnaps und Wein nicht klar.

Aber gerade wir als Mykologen sollten eigentlich gegen eine Kriminalisierung von kleinen Mengen an "Zauberpilzen" sein - schon deswegen, damit wir wir unsere Herbare legal führen dürfen. Denn ganz genaugenommen macht man sich ja schon mit dem Eintüten von z.B. 4 St. P. semilanceata in einem Herbar mit Tausenden anderen Pilzen strafbar, wenn man nicht eine aufwendig zu bekommende Sondergenehmigung anstreben möchte.

Gruß,

Werner

dorle

Nicht nachahmenswert.
Wir -die Länder- haben schon genug Probleme mit den übrigen legalen wie illegalen Drogen.
Bin aber kein Experte.
Grüsse
Thomas.

AK_CCM

Hallo Pilzfreunde,

auch wenn das Thema unser Augenmerk nur am Rande streift: Mitte Dezember wurde bekannt, dass die Prager Regierung Obergrenzen für den Besitz von Rauschgift festgelegt hat. Damit gehen ab 2010 die Besitzer von bis zu 40 Zauberpilzen - es dürfte sich um Fruchtkörper und nicht um Kulturen handeln - straffrei aus:

Zitat von: Sächsische Zeitung Online am 16.12.2009Ein ,,Drogenproblem" hatte schon die vorrevolutionäre Tschechoslowakei.

[...]

Es gab verschiedene Anläufe, die Sache irgendwie zu regeln. Aber jeder Versuch scheiterte an einer an die Mathematik erinnernden Formel: ,,Wie groß ist mehr als eine kleine Menge?" Jetzt hat sich die amtierende Beamtenregierung unter Ministerpräsident Jan Fischer an diese Rechenaufgabe gemacht. Sie fixierte Obergrenzen für den Anbau von Drogenpflanzen, Kakteen oder Pilzen, deren Extrakt drogenähnliche Wirkungen hat.

Bei fünf Cannabis-Pflanzen und ebenso vielen Kakteen wird ein Auge zugedrückt. Bei Pilzen dürfen es 40 sein. Strafbar macht sich erst der, der mehr als 15 Gramm Marihuana, ein Gramm Kokain, 1,5 Gramm Heroin oder vier Ecstasy-Pillen besitzt. Auch Rauschmittel wie Amphetamine oder Halluzinogene sind in der neuen Tabelle enthalten. Alles in allem eine sehr liberale Regelung, die sich in etwa an die derzeitige Praxis bei Gericht anlehnt, betonte Justizministerin Daniela Kovarova.

Quelle: http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2340627

Lediglich das Dealen bleibt weiterhin strafbar.

Inzwischen hat der bayerische Innenminister Joachim Hermann in der Presse zum Ausdruck gebracht, dass die Schleierfahndung mit verstärkten Kontrollen auf diese Entwicklung reagieren werde:

http://www.focus.de/politik/ausland/tschechische-grenze-bayern-verschaerft-die-drogenkontrollen_aid_471252.html

Gruß, Andreas