Gehen in By die Pilzuhren anders?

Begonnen von Schlesier, 25. Juli 2009, 19:43

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Christoph

Hallo Schlesier,

du schneidest ein heikles Thema an. Im Gesetzestext steht nur, dass man in ortsüblichen Mengen für den eigenen Bedarf sammeln dürfe.

Was ortsüblich ist, ist nicht näher definiert. Bei Gefäßpflanzen gilt, dass man nur soviel sammeln dürfe, wie man als Strauß in der Hand halten könne, also einen Strauß Blumen oder auch Bärlauch. Das ist klarer geregelt, auch wenn man mit kleinen Händen beachteiligt wird ;-).

Bei Pilzen kommt es nun darauf an, woran man das ortsüblich festmacht. Das wird in jedem Einzelfall entschieden. Heißt Eigenbedarf, dass man nur für eine Mahlzeit sammelt, oder ist damit auch das Ersammeln eines Wintervorrats getrockneter Steinpilze gemeint? Sollte man einen Bescheid erhalten, dass man wegen übermäßigen Sammelns eine Strafe zahlen muss und dagegen Einspuch einlegt, geht es vor Gericht. Hier muss nun der zuständige Richter entscheiden. Die Entscheidung, wie in Baden, gilt dann nicht für ganz Deutschland, sondern nur für die betreffende Region.

LG
Christoph
Argentum atque aurum facile est laenamque togamque mittere, boletos mittere difficile est
(Silber und Gold, Mantel und Toga kann man leicht verschenken, schwer ist es aber, auf Pilze zu verzichten - Spruch von Martial)

Schlesier

Hallo alle,
in der heutigen Ausgabe der "Frankenpost" nimmt Herr H vom Landratsamt
Hof zu den jüngsten Strafen beim Nichteinhalten der Mengenbegrenzung beim
Sammeln der durch die ArtSchVerordnung geschützten Pilze Stellung.
www.frankenpost.de/nachrichten/hofrehau/heimatspiegel/art2437,1055642?..
Meine Frage: gibts da wirklich keine Urteile oder worauf beruhen die Strafen
die bisher ausgesprochen worden waren?
Als PSV habe ich mich bei Beratungen immer auf die "in-etwa 1kg-Regel zum priv. Verbrauch" berufen. Nun schau ich ganz schön "alt" aus!?
lg
Schlesier