Servus beinand,
nachdem heuer im Steigerwald im Naturschutzgebiet (!) Spitzenberg bei Ebrach massiv Altbuchen / Biotopbäume (!) abgeholzt wurden, was ich als Hiobsbotschaft einstufe, gibt es auch Lichtblicke bei den Bayerischen Staatsforsten.
Der Donauauwald zwischen Lechmündung und Ingolstadt gilt als überregional bedeutsam. Nun wird dort (bei Neuburg a.d. Donau) ein 960 ha großes Naturwald-Schutzgebiet ausgerufen: Alle staatlichen Auwälder im Verantwortungsbereich der Bayerischen Staatsforsten AöR (BaySF) zwischen der Lechmündung bei Marxheim und dem Neuburger Stadtgebiet werden zu Naturwaldflächen nach Art. 12a BayWaldG erklärt.
Das bedeutet: Abgesehen von notwendigen Maßnahmen des Waldschutzes und der Verkehrssicherung finden in Naturwaldreservaten keine Bewirtschaftung und keine Holzentnahme statt.
Die Ausweisung findet statt, da sich der Freistaat bayern verpflichtet hat, bis 2023 10% der Staatswaldflächen als Naturwaldflächen auszuweisen.
Diesbezüglich hier der gesamte Art. 12a des Bayerischen Waldgesetzes:
Art. 12a
Naturwaldreservate und Naturwaldflächen
(1) 1Natürliche oder weitgehend naturnahe Waldflächen können auf Antrag des Waldbesitzers als Naturwaldreservate eingerichtet werden. 2Sie sollen die natürlichen Waldgesellschaften landesweit repräsentieren und der Erhaltung und Erforschung solcher Wälder sowie der Sicherung der biologischen Vielfalt dienen. 3Abgesehen von notwendigen Maßnahmen des Waldschutzes und der Verkehrssicherung finden in Naturwaldreservaten keine Bewirtschaftung und keine Holzentnahme statt.
(2) 1Bis zum Jahr 2023 wird im Staatswald ein grünes Netzwerk eingerichtet, das 10 Prozent des Staatswaldes umfasst und aus naturnahen Wäldern mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität besteht (Naturwaldflächen). 2Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend.
(siehe
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayWaldG-12a)
Ich finde die Ausweisung höchst erfreulich. Unsere BMG-Tagung 2020 wird ja im Donaumoos stattfinden. Ich werde versuchen, für die neu ausgewiesenen Flächen eine Betretungs- und Sammelgenehmigung im Rahmen der Tagung zu erhalten.
Wer mehr über das Schutzgebiet direkt nachlesen will, kann sich hier direkt informieren:
http://www.stmelf.bayern.de/wald/lebensraum-wald/230673/index.phpBiotopschutz ist auch Pilzschutz!
Liebe Grüße,
Christoph