Hallo zusammen,
ich möchte hier nochmal auf unsere Ausbildungsordnung hinweisen:
http://www.pilze-bayern.de/images/Pilzberatung/AuPO_PSV.pdfWir haben intern das Modul I auf vier Tage reduziert (in der Ordnung steht noch fünf Tage), damit die Ausbildung etwas kompakter ablaufen kann. Ich möchte hier nur nochmal kurz erklären, um welche Inhalte es geht, was also später (stichpunktartig) geprüft werden wird.
Modul I:
Ziel ist es, dass man in der Lage ist, einen Großpilz eigenständig zu analysieren - also nicht mit dem Pilzbuch in der Hand, sondern ganz allein, deshalb auch sicher. Das bedeutet, dass man z. B. einen Hutdeckschichtschnitt hinbekommt und so angeben kann, welcher Hutdeckschichtttyp bei einem unbekannten Pilz vorliegt - also z. B. ob eine Cutis, ein Tomentum, ein Trichoderm, eine Palisade usw.
Dazu gehört auch die Analyse des Lamellentramatyps (z. B. irregulär, regulär, divergierend, invers), der Zystidenverhältnisse sowie einfache Färbetechniken (Amyloidie, Dextrinoidie, Cyanophilie), die Bewertung von Sporenornamenten - auch Begriffe wie Plage oder Suprahilare Depression sollten dann ein Begriff sein.
Bei Ascomyzeten sollte man Paraphysen von Asci unterscheiden lernen, erkennen könne, ob ein Ascus operkulat oder z. B. inoperkulat ist - auch Textura-Typen sollten ein Begriff sein. Der Umgang mit Herbarmaterial sollte dann auch bekannt sein (Präparation, Aufbereitung des Schnitts - z. B. erst in Wasser, dann Lauge zugeben usw.).
In der späteren Prüfung wird dann beispielsweise ein Fruchtkörper vorgelegt, dessen HDS-Typ analysiert werden soll, an einem anderen der Lamellentramatyp bestimmt werden (usw.). Es geht also darum, "ob man mikroskopieren kann". In der theoretischen Prüfung werden Grundbegriffe abgefragt.
Modul II ist dann ganz der Krankenhausdiagnostik verschrieben.
Hier geht es also darum, Pilzfragmente aus Putzresten oder Pilzmahlzeiten zu isolieren, zu reinigen und daraus geeignete Präparate für das Mikroskop zu erstellen. Schnitttechniken sind da nicht wichtig, da man meist eh nur zupfen kann. Es geht vor allem um die Präparatuionstechnik und um die Erfahrung, zu wissen, wie sich welche Merkmale durch das Kochen/Braten verändern. So kann Stärke beispielsweise bei längerem Kochen aus der Sporenwand gelöst werden und die Sporen sind plötzlich nicht mehr so amyloid...
Da eine Artbestimmung meist mangels makroskopischer Merkmale nicht gelingt, geht es vor allem darum, Verdacht auf giftige Arten äußern zu können. Wenn also im Gericht Stücke eines bekannten Giftpilzes enthalten sind (z. B. Amanita phalloides), dann sollte anhand der Sporenform und der Amyloidie Amanita erkannt werden. Als Hintergrundwissen sollten dann auch die gängigen Vergiftungssyndrome bekannt sein.
Modul III beeinhaltet dann die Systematik, die Ökologie, abrundend Toxikologie sowie Umweltrecht.
Die Systematik hat große Sprünge gemacht - ein Pilzsachverständiger muss jetzt nicht alle momentanen Familienzuodnungen kennen, zumal die j anoch im Fluss sind, aber dass beispielsweise Stäublinge zu den Agaricales gehören, Hartboviste zu den Boletales und dass Erdsterne weitläufig mit den Ramarien und den Phallales verwandt sind, sollte dann doch zum Allgemeinweissen gehören. Kurzum: es werden die wichtigsten Ordnungen der Basidiomycota erklärt, die Grobsystematik der Ascomycota nähergebracht und auch eine kurze Übersicht über das Reich der Pilze erläutert. Hierbei wird insbesondere erklärt, wie es zu den aktuellen Umbrüchen kam, also wie man beispielsweise einen DNA-Stammbaum interpretieren kann.
Die Ökologie ist auch hinsichtlich der Systematik wichtig, da man so verstehen kann, wie aufgrud reiner Anpassung auf Verbreitungsstrategien Fruchtkörpertypen konvergent entstanden - so beispielswiese die "Bauchpilze" (und warum "Bauchpilz" eben kein systematisch passender Begirff ist). Hinzu kommen dann Lebenstypen wie Symbiosen (z. B. Mykorrhizen), Parasitismus, saprobe Ernährung usw.
Die Toxikologie umfasst Kenntnise über die gängigen Vergiftungssyndrome - hier kann aber anhand eines Skrips oder auch anhand geeigneter Literatur vorgearbeitet werden, sodass im Modul III das nur kurz wiederholt werden muss.
Das Umweltrecht beschränkt sich primär auf die Bundesartenschutzverordnung, Sammelbeschränkungen und -auflagen sowie um Betretungsrechte und Schutzstatus (z. B. Schutzgebiete).
Es klingt oft schwieriger, als es ist. Daher nochmal in Schlagworten:
Nach Modul I sollten man Grundkenntnisse im Mikroskopieren besitzen und selbständig präparieren und analysieren können.
Nach Modul II schreckt man auch nicht davor zurück, Pilzgerichte (oder auch mal Trüffelsalami?) zu mikroskopieren.
Nach Modul III hat man zudem einen Überblick hinsichtlich Ökologie und Systematik der (Groß)Pilze, kennt sich rechtlich in Sachen Pilzsammeln aus und kennt auch die wichtigsten Vergiftungssyndrome.
Weitere Fragen sehr gerne hier in diesem Thread oder intern per E-Mail.
LG,
Christoph