Geschützte Pilze und Eigenverbrauch

Begonnen von hans, 11. September 2012, 11:05

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hans

Liebe Leut, habe mittlerweile eine Info an alle (hoffentlich) Tageszeitungen + Rundfunk + Fernsehen in Bayern geschickt. Bitte achtet mal darauf, ob etwas in eurer Region in den Zeitungen auftaucht.

Dank & Gruß, Hans

Werner

Ich habe nach einer Pilzsuche vor ca. 4-5 Jahren mal eine Pizza in der Gegend von Diessen gegessen. Dort fiel mir der Lokalteil einer Zeitung in die Hand (kann mich nicht mehr genau erinnern, hieß so ähnlich wie Ammersee-Bote). Darin ein Artikel mit Bild von einem Pilzsammler, der 70 kg (!!!) Steinpilze gesammelt hatte und auch noch Schwierigkeiten hatte, diese mit seinem Moped abzutransportieren. Es wurde auch noch stolz berichtet, daß er den Überschuß in lokalen Gaststätten verkaufen wolle. Das ganze wurde als "Heldentat" präsentiert.

Ich schrieb daraufhin die Zeitung (mit der Unterschrift meines Namens und der Angabe Pilzsachverständiger) an mit einer Stellungnahme zu vernünftigen Mengen und dem Verbot eines Verkaufs. Antwort: Nullkommanull. Abgedruckt wurde mein "Leserbrief" sicher auch nicht.

Helmut

Servus,

Sammelbeschränkungen bei Schwammerln sind in Bayern weitgehend unbekannt. Bei allen Veranstaltungen mache ich darauf aufmerksam und i. d. R. ist ungläubiges Staunen die Antwort.

Vor einigen Jahren gab es im Bayerwald einen regelrechten Wettkampf zwischen Steinpilz-Sammlern zweier Gemeinden (siehe Anlagen). Wie später zu hören war, wurden die Beteiligten ins Landratsamt zitiert. Ob und welche Sanktionen ausgesprochen wurden, entzieht sich meiner Kenntnis.

Gruß

Helmut 

hans

Peter, ich hätte große Lust, dem Merkur die Internetadresse unserer Pressemitteilung zu schicken. Hast Du persönlichen Kontakt?

Unabhängig werde ich die großen Zeitungsverlage in Kenntnis setzen. Oder gibt es dazu Gegenmeinungen?

Servus, Hans

Peter

Hallo Zusammen,

ich schlage vor, das Jeder mal bei seinem Landratsamt nachfragt, was sie unter ortsüblichen Mengen verstehen würden. Die Untere Naturschutzbehörde ist m. E. in solchen Fällen die zuständige Stelle.

Anbei ein Artikel vom letzten Wochenende aus dem 5SL.
Sportredaktion fällt mir da nur ein: Größer, schneller, weiter, dümmer,.............. :(

Betroffene Grüße, Peter
"Seit Millionen Jahren haben unzählige Organismen auf unserer Erde gelernt, im Einklang mit der Natur zu leben. Es gibt nur eine Ausnahme: Der Mensch."

hans

Liebe Schutzwillige,

es gibt auch die interpretationswürdige Maßgabe "ein Korb voll". Sicher nicht Wäschekorb, sondern Einkaufskorb u.ä..

Servus, Hans

Alfred

Hallo Wirderer,

ich bin kein Jurist. Trotzdem antworte ich hier einmal auch auf dir Gefahr hin, dass mich ein Jurist in der Luft zerreißt.

Zitat
Immer wieder liest man ja mal die Zahl "1 KG" - ist diese irgendwo im Gesetz oder der Rechtssprechung verankert? Oder woher kommt diese Zahl?
Meines Wissens nach aus der Rechtsprechung. Einige Richter sind unabhängig von einander bei dieser Zahl gelandet. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass ein anderer Richter hier die selben Maßstäbe ansetzt.

Zitat
Wer kontrolliert bzw. darf kontrollieren? Polizei? Förster? Waldbesitzer? Was passiert mit den "Übeltätern"? Nein, ich will nicht über die Stränge schlagen - solche Fragen interessieren mich, und sind auch in der Bevölkerung absolut nicht geklärt - vielleicht wäre das hier eine gute Möglichkeit, diese Thematik mal zu erläutern

Ich denke alle drei dürfen mit unterschiedlichen Rechten kontrollieren. Bei Förster und Waldbesitzer wird sich das auf die Feststellung der Personalien beschränken. Festhalten/festnehmen darf nur die Polizei, außer es handelt sich um eine Straftat. Dann darf Jedermann nach § 127 Strafprozessordnung unter gewissen Voraussetzungen den Täter vorläufig festnehmen. Der festgenommene ist dann unverzüglich der Polizei zu übergeben. Das "verbotene" Sammeln von Pilzen ist aber eine Ordnungswidrigkeit. Hier greift § 127 StrPO nicht.
Selbst die Feststellung der Personalien dürfte schwierig werden.

Zitat
Könnte das z.B. heißen... in Niederbayern gibts so viele Steinpilze, obwohl der in Deutschland unter Schutz steht, heben wir die Sammelbeschränkung für Niederbayern auf?

Rein theoretisch ja.

Viele Grüße

Alfred

Wirderer

#2
Servus Hans,

vielen Dank für den Bericht. Es scheint sich bei der Pressemitteilung (http://www.pilze-bayern.de/presse/pressemitteilungen.html) ein kleiner Fehler eingeschlichen zu haben.

Der Punkt "Birkenpilz, Rotkappe, Hainbuchenröhrling usw. (Leccinum spp.)" ist dort nicht fett markiert - in dem Gesetzestext steht die Gattung aber bei den Ausnahmen, die in geringen Mengen gesammelt werden dürfen.

Und wenn wir schon beim Thema sind - gibt es für die schwammige Formulierung "in geringen Mengen" eine belastbare und messbare Größe?

Immer wieder liest man ja mal die Zahl "1 KG" - ist diese irgendwo im Gesetz oder der Rechtssprechung verankert? Oder woher kommt diese Zahl?

Wer kontrolliert bzw. darf kontrollieren? Polizei? Förster? Waldbesitzer? Was passiert mit den "Übeltätern"? Nein, ich will nicht über die Stränge schlagen - solche Fragen interessieren mich, und sind auch in der Bevölkerung absolut nicht geklärt - vielleicht wäre das hier eine gute Möglichkeit, diese Thematik mal zu erläutern.

Folgender Passus aus dem Gesetz interessiert mich auch noch "Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann im Einzelfall für die in Satz 1 genannten Pilze weitergehende Ausnahmen von den dort genannten Verboten zulassen".

Könnte das z.B. heißen... in Niederbayern gibts so viele Steinpilze, obwohl der in Deutschland unter Schutz steht, heben wir die Sammelbeschränkung für Niederbayern auf?

Viele Grüße,
Wirderer

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Ergänzung: Wie sind Sammelverbot bzw. Sammelbeschränkung überhaupt zu bewerten, nachdem es ja einige Studien gibt (eine gabs wohl in der Schweiz), die keinen Rückgang trotz konsequentem Absammeln aufgezeigt haben?

hans

Liebe Leut,

ein stolzer Rentner präsentiert der Presse 300 Steinpilze, so geschehen am 6. September 2012. Ich gönns ihm ja, aber - was viele nicht wissen - der Steinpilz (Boletus edulis) ist geschützt und darf nur in geringen Mengen für den eigenen Bedarf gesammelt werden.

Eine Mitteilung an die Presse zum Thema findet sich hier: http://www.pilze-bayern.de/presse/pressemitteilungen.html

Falls der Eine oder die Andere Kontakte zur Presse, Rundfunk oder Fernsehen hat, bitte ich auf diese Mitteilung hinzuweisen.

Danke, Hans