Pilze sammeln in den benachbarten Alpenländern

Begonnen von Schorsch, 2. August 2017, 12:57

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Christoph

Servus Schorsch,

danke für die Zusammenstellung! Da sieht man, wie gut wir's hier in Bayern haben.  8)

LG
Christoph
Argentum atque aurum facile est laenamque togamque mittere, boletos mittere difficile est
(Silber und Gold, Mantel und Toga kann man leicht verschenken, schwer ist es aber, auf Pilze zu verzichten - Spruch von Martial)

Schorsch

Österreich – Wem gehören die Schwammerl:
https://www.bmlfuw.gv.at/forst/wald-gesellschaft/verhalten_wald/pilzewald.html

Tirol:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=10000141

Schweiz:
http://www.vapko.ch/index.php/de/der-pilzschutz/kantonale-und-kommunale-pilzsammelbestimmungen

Südtirol und Italien:
In Südtirol ist das Pilzesammeln nur nach Anmeldung, an ganz bestimmten Tagen, in ganz bestimmten Mengen und nach Bezahlen einer Gebühr erlaubt. Wer bei einer der scharfen und regelmäßigen Kontrollen erwischt wird, muss mit einer hohen Geldstrafe rechnen.
•   Außerhalb der Wohnsitzgemeinde muss man eine Fixgebühr von 8 € pro Tag zugunsten der Gemeinde zahlen, in welcher man sammeln möchte. Zusätzlich ist immer ein Personalausweis mitzunehmen. Innerhalb der eigenen Wohnsitzgemeinde reicht der Personalausweis.
•   Gesammelt werden darf nur in der Wohnsitzgemeinde oder in jener, für welche die Gebühr bezahlt wurde.
•   Verboten ist das Pilzesammeln in Landschaftsschutzgebieten und überall dort, wo das Pilze-Sammeln durch entsprechende Schilder untersagt ist.
•   Außerhalb der Wohnsitzgemeinde dürfen höchstens 1 kg pro Tag und Person (über 14 Jahre) gesammelt werden, innerhalb der Gemeinde maximal 2 kg.
•   Zum Pilze-Sammeln darf man nur an Tagen mit geradem Datum und zwischen 07.00 und 19.00 Uhr gehen.
•   Die Pilze müssen am Fundort grob gereinigt und in geeigneten, offenen und gut durchlüfteten Behältern transportiert werden. Die Humusschicht und nicht gesammelte Pilze dürfen nicht beschädigt werden.
•   Bei Nichtbeachtung dieser Regeln drohen Verwaltungsstrafen von 34 € bis 161 € sowie stets die Einziehung aller gesammelten Pilze.
Frei di, dass regnt, wei wannst di ned freist, regnts aa.
frei nach Karl Valentin.