Verantwortungsarten

Begonnen von Christoph, 21. Mai 2014, 20:10

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Beorn

Hallo, Christoph!

Ich meine, das ist jedenfalls mal ein Anfang. Auch wenn ich mir vorstellen kann, daß es noch weit mehr Arten gibt, die eine Aufnahme in die Liste "verdient" hätten (wegen Bestandsbedrohung).
Gut, daß es auch so etwas bei Pilzen gibt.
Sobald ich so etwas finde (und auch bestimmen kann) will ich das gerne an die zuständigen Stellen melden; ein Landesamt für Umweltschutz gibt es ja sicher nicht nur in Bayern. Bliebe die Frage (muss aber vielleicht nicht hier diskutiert werden, wenn's nicht passt), ob diese 19 Arten bundesweit Geltung haben, oder ob andere Bundesländer andere Arten auf dieser Liste führen?


LG, Pablo.

Christoph

#1
Liebe Pilzfreunde,

die DGfM hat durch die Publikation des Beiheftes Nr. 13 für Deutschland 19 sog. Verantwortungsarten publiziert. Das bedeutet, dass diese 19 Arten ähnliche Wertigkeit wie FFH-Arten (bei denen keine Pilze zu finden sind) genießen. Sie müssen also bei Umweltgutachten mit berücksichtigt werden.

Folgende Arten wurden ausgewählt:
Amanita friabilis
Armillaria ectypa
Camarophyllus flavipes
Clavaria greletii
Clavaria straminea
Coprinopsis stangliana
Entoloma chalybaeum
Entoloma queletii
Entoloma saundersii
Entoloma scabiosum
Entoloma sphagneti
Flammulina ononidis
Geoglossum littorale
Gymnopilus flavus
Haasiella venustissima
Lactarius aspideus
Lactarius lilacinus
Lepista personata
Mycena radicifera


Damit diese Arten vertretend für alle Pilze von den Behörden beachtet werden, bedeutet das, dass Fundpunkte möglichst punktgenau erfasst werden sollten und in Bayern dem Landesamt für Umweltschutz gemeldet werden sollten. Das betrifft auch bekannte Funde, die bislang nur grob aus Quadrantenebene erfasst wurden. Sind die Fundpunkte bekannt, so sollten sie so genau wie möglich erfasst werden.

Ich habe bereits im Forum der DGfM entsprechend angefragt, ob die Kartierer eine Hilfestellung oder Kartierungsanleitung bekommen werden. Dies sei in Planung (voraussichtlich Winter 2014/15). Der kürzeste Weg wäre natürlich die Kontaktaufnahme mit dem DGfM-Landeskoordinator für Bayern, Peter Karasch.

Die BMG wird aber auf alle Fälle beim BfN anfragen, wie die Dateneingabe erfolgen soll und kann. Da das Beiheft gerade druckfrisch ist, braucht es vermutlich ohnein noch etwas an Zeit, bis die Liste offiziell greift.

Wie es aber der Zufall will, ist ja im "Rätsel-Fred" eine Verantwortungsart bereits thematisiert worden. Auch hier: Fundpunkt bitte so genau wie möglich erfassen.

Für Fragen rund um die Verantwortungsarten an sich und deren Kartierung steht natürlich auch dieser Thread zur Verfügung.

Liebe Grüße
Christoph
Argentum atque aurum facile est laenamque togamque mittere, boletos mittere difficile est
(Silber und Gold, Mantel und Toga kann man leicht verschenken, schwer ist es aber, auf Pilze zu verzichten - Spruch von Martial)